Liebe Patientinnen und Patienten,

zum 01. Januar 2024 wird das eRezept gesetzlich verpflichtend.

Was bedeutet das für Sie? Sie können weiterhin wie gewohnt, Ihre Wiederholungsrezepte, die keine ärztliche Untersuchung erfordern, über unsere Internetseite mit den nachfolgenden Textfeldern online bestellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in der Praxis bekannt sind und Ihre gültige Gesundheitskarte für das aktuelle Quartal in unserer Praxis bereits eingelesen wurde.

Am folgenden Werktag ab 10:00 Uhr können Sie die Medikamente unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte in Ihrer Wunschapotheke direkt abholen.

Hierzu sind aber ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  1. Das einmalige Einlesen Ihrer Gesundheitskarte pro Quartal zum Abgleich des Versichertenstatus ist VOR der ersten Rezeptbestellung notwendig!!!
  2. Darüber hinaus ist die sofortige Mitnahme von Rezepten bei der vor Ort-Bestellung zukünftig leider nicht mehr möglich.
  3. Sollten Sie Ihre Medikamente über eine Internetapotheke beziehen, erhalten Sie in der Praxis einen Ausdruck mit einem QR-Code, den Sie dafür benötigen. Sollte Ihre Gesundheitskarte defekt oder verloren gegangen sein, benötigen Sie ebenfalls diesen Ausdruck.
  4. Eine elektronische Verordnung folgender Rezepte ist bisher nicht möglich: Privatrezepte, Hilfsmittel (z. B. Blutzuckerteststreifen, Kompressionsstrümpfe), Heilmittel (z. B. Krankengymnastik), Betäubungsmittel (z. B. Morphium)

Für Ihre Online-Bestellung geben Sie bitte den Namen des Medikamentes, die Dosierung, den Einnahmezeitpunkt (z. B. morgens und abends), sowie die Packungsgröße (N1=klein • N2=mittel • N3=groß) an.

Möchten Sie mehrere Medikamente bestellen, können Sie diese gerne im Bestellfeld untereinander mit der Nummerierung „1. 2. 3.“ usw. angeben.

Bitte beachten Sie, dass über dieses Formular nur Rezeptbestellungen entgegengenommen werden können. Andere Anfragen, z. B. nach Terminen, werden über diesen Weg nicht bearbeitet!